Mittwoch, 25. August 2010

Mitarbeiter-Datenschutz wird neu geregelt http://ping.fm/QH0z1 Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz gegen das Ausspionieren das Arbeitnehmers am Arbeitsplatz und auch eine erhebliche Verbesserung beim Datenschutz. Der Gesetzentwurf wird heute im Bundeskabinett beraten und soll noch dieses Jahr im Parlament beschlossen werden.

Mit der geplanten Regelung im Bundesdatenschutzgesetz entsteht mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, teilt der Branchenverband Bitkom mit. Bisher haben Gerichte in Streitfällen oft uneinheitlich geurteilt.

Das neue Gesetz regelt unter anderem die Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die Kontrolle von E-Mails und Telefonaten sowie die Zulässigkeit von nternet-Recherchen in Bewerbungsverfahren. Grundsätzlich unzulässig soll die Videoüberwachung in Räumen mit privatem Charakter sein, etwa Umkleiden oder Toiletten. Eingeschränkt werden die Möglichkeiten, Mails und Telefonverbindungen zu prüfen. Recherchen über Bewerber werden ebenfalls stark begrenzt. Demnach sollen Personalchefs keine Community-Profile von Kandidaten mehr lesen dürfen, wenn diese nicht klar der beruflichen Präsentation dienen.

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