Samstag, 25. September 2010

Greenpeace mit Verfassungsbeschwerde gegen Laufzeitverlängerung bei den Atomkraftwerken

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Nach der grossen Kritik der einzelnen Umweltverbände wegen der Laufzeitverlängerung bei den Atom-Kraftwerken, kommt nun auch die erste Verfassungsbeschwerden von der Umweltorganisation Greenpeace.
Greenpeace will dabei gemeinsam mit Anwohnern gegen die geplante Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Greenpeace sieht durch die von Schwarz-Gelb vorgesehene Schwächung des Atomgesetzes und der AKW-Laufzeitverlängerung das im Grundgesetz garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt.

Das Risiko eines katastrophalen Reaktorunfalls durch einen Flugzeugabsturz oder den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen kann nicht ausgeschlossen werden. Wie Greenpeace errechnet hat, fallen zudem Tausende Tonnen hochradioaktiver Atommüll zusätzlich an. Die Endlagerung von hochradioaktivem Abfall ist jedoch ungeklärt.

Gegen die geplante Novellierung des Atomgesetzes wollen die Kläger anführen, dass die 17 deutschen Reaktoren grundlegende Sicherheitsmängel aufweisen. Kein Atomreaktor könnte dem Absturz eines großen Passagierflugzeuges standhalten. Die sieben ältesten Reaktoren verfügen zudem nur über einen geringen Schutz gegen den Absturz auch kleinerer Flugzeuge. Auch gegen einen Terrorangriff mit konventionellen Waffensystemen wären alle Anlagen ungeschützt.

Ein weiteres Grundrechtsproblem stellt nach Meinung von Greenpeace die ungelöste Frage der Endlagerung von Atommüll dar. Ein Endlager für hochradioaktiven Abfall müsste für eine Million Jahre sicher sein. Eine Lösung, die den erforderlichen Anforderungen Rechnung trägt, existiert nicht.

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