Mittwoch, 13. Oktober 2010

Neues GEZ Gebühren-Modell Verfassungswidrig --Datenschützer sind entsetzt

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Nachdem der Autovermieter Sixt ein Gutachten bei einem Verfassungsrechtler in Auftrag gegeben hatte und als Resultat die Verfassungswidrigkeit des neuen GEZ Gebührenmodells bestätigt wurde, gibt es nun erheblichen Gesprächsbedarf bei den Verantwortlichen.

Immerhin wird durch das neue GEZ-Modell die Wirtschaft schlechter gestellt, und daher kann von einer aufkommensneutralen Umstellung bei den neuen GEZ-Gebühren nicht mehr die Rede sein. Im Gegenteil, auf Kosten der Wirtschaft ist sogar mit erheblichen Mehreinnahmen zu rechnen. Wie groß die Mehreinnahmen sind, darüber gibt es keine Zahlen, da die Regelungen ja doch recht komplex sind, und sogar die Anzahl der Mitarbeitet in einem Unternehmen über die Gebührenhöhe entscheidet.
Datenschützer reden sogar von einem Mammutwerk an Datenschutzrechtsverletzungen, da Firmen wie Privatleute der GEZ alles melden müssen was Beitragsrelevant ist, also Personenwohnort, Anzahl, Umsätze bei Firmen, Arbeitnehmer Anzahl und so weiter. Damit wird GEZ quasi zu einem "Big Brother", welcher selbst keiner Kontrolle unterliegt.

Aber ganz im Gegensatz zu den unabhängigen Datenschützern plädieren die Rundfunkdatenschutzbeauftragten von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den Umstieg auf die neue GEZ-Reform, allerdings unter dem Vorbehalt von Nachbesserungen, welche aber für den Bürger nicht immer von Vorteil sind. Dies betonte der Arbeitskreis in seiner Stellungnahme zum geplanten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Als Erfolg für den Datenschutz zählt bei den öffentlich, rechtlichen Datenschützern, dass die Kontrolle bei den Bürgern wegfällt. Allerdings wird hier übersehen, dass die Beweislast umgekehrt wird. Der Bürger muss Beweisen das er keine Geräte besitzt. Und bei einem sturen Sachbearbeiter ist das natürlich aussichtslos.

Im Rahmen der Beitragsbefreiung aus sozialen Gründen solle auf die Pflicht zur Vorlage von Sozialleistungsbescheiden im Original verzichtet werden. Diese Originalbescheide enthielten weit mehr Daten als zur Beitragserhebung notwendig. Allerdings will die GEZ dafür von den Behörden eine Ersatzbescheinigung.

Der Meldedatenabgleich ist für die öffentlich, rechtlichen Datenschützer ohne Bedenken, obwohl hier hinter dem Rücken des einzelnen eine Missachtung des Grundrechts der informationellen Selbstbestimmung durchgeführt wird. Es wird sogar gefordert, dass der Abgleich schneller als maximal alle 2 Jahre durchgeführt werden soll.

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