Montag, 4. Oktober 2010

Rückläufige Zahlen bei der Telefonüberwachung --Im Jahr 2009 526 Verfahren

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Die Telefonüberwachung stellt immer einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar. Deshalb gibt es auch immer reichlich Kritik an diese Überwachungsmethoden, zumal in der Vergangenheit allzu lasch mit der Telefonüberwachung umgegangen ist. Denn jeder Bundesbürger hat ein Recht auf eine geschützte Privatsphäre.

Nun teilt das Justizministerium mit, dass die Zahl der Telefonüberwachungen im Zuge strafrechtlicher Ermittlungsverfahren in Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr im Vergleich zum Vorjahr um rund neun Prozent gesunken. Immerhin gab es aber noch 526 Verfahren. Im Jahr 2008 waren es 578, im Jahr 2007 627.

Der weitaus überwiegende Anteil der Überwachungen betraf die Mobilfunk-Telekommunikation. Deutlich verringert hat sich die Zahl der betroffenen Personen. Hier sank die Zahl von 1.875 im Jahr 2008 auf 1.387 im Jahr 2009. Dies ist ein Rückgang um mehr als 31 Prozent. Im Jahr 2009 hätten die Überwachungsmaßnahmen in rund 83,5 Prozent der Fälle beweiskräftige Erkenntnisse erbracht. Entsprechend dem langjährigen Trend am häufigsten, nämlich in rund 45 Prozent der Fälle, erfolgten die Anordnungen zur Verfolgung schwerer Betäubungsmitteldelikte.

Weitere rund 15 Prozent betrafen Straftaten aus dem Bereich der sonstigen Organisierten Kriminalität. Mrd und Totschlag waren in 48 Fällen, Raub und räuberische Erpressung in 83 Fällen Anlass für eine Überwachung.

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