Donnerstag, 13. Januar 2011

Bundeskartellamt hat Strommarkt überprueft --Rat zum Stromanbieter-Wechsel

Die hohen Strompreise haben das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen. Immerhin werden die Stromnetze in Deutschland nur von 4 grossen Anbietern kontrolliert, da kommt der Verdacht des Mißbrauchs schon mal auf. Daher hat das Kartellamt im März 2009 eine Untersuchung beim Stromgroßhandel
eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung waren die Wettbewerbssituation und die Preisbildung auf den deutschen Stromerzeugungs- und Stromgroßhandelsmärkten in den Jahren 2007 und 2008.

Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Wettbewerbssituation auf dem Markt für den erstmaligen Absatz von Strom weiterhin unbefriedigend ist. Nach wie vor teilen sich lediglich vier Unternehmen gut 80 Prozent des Erstabsatzmarktes. Die wettbewerblichen Analysen der Untersuchung legen das Ergebnis nahe, dass diese Anbieter RWE, E.ON, Vattenfall und gegebenenfalls auch EnBW in Deutschland jeweils individuell über eine marktbeherrschende Stellung verfügen.

Auf der Grundlage umfangreicher Ermittlungen zum Angebotsverhalten an der Strombörse sowie zur Einsatzsteuerung von mehr als 340 Kraftwerksblöcken hat das Bundeskartellamt untersucht, ob es Hinweise dafür gibt, dass Unternehmen Kraftwerkskapazitäten zurückgehalten haben, um den Preis an der Strombörse nach oben zu treiben. Eine systematische und gravierende Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten ließ sich auf Grundlage der untersuchten Daten zur Kraftwerkseinsatzsteuerung und zur Kostensituation der einzelnen Kraftwerke nicht nachweisen.

Gleichwohl hat die Analyse des Marktgeschehens gezeigt, dass die großen Erzeugungsunternehmen Anreiz und Möglichkeiten haben, den Strompreis durch missbräuchliche Kapazitätszurückhaltungen erheblich zu beeinflussen. Es wurden daher eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen, die einer weiteren Diskussion und der Klärung durch die Stromerzeuger bedürfen.

Es erscheint daher auch für die Zukunft geboten, das Angebotsverhalten an der Strombörse wie auch die Kraftwerkseinsatzsteuerung einer effektiven Aufsicht durch die Wettbewerbsbehörden zu unterstellen, teilt das Kartellamt mit. Ferner rät das Bundeskartellamt den Verbrauchern, den Stromanbieter bei Preiserhöhungen öfters zu wechseln.

Die aktuellen Strompreiserhöhungen werden gerne mit der Erhöhung der Erneuerbare-Energien-Gesetz Umlage auf 3,53 Ct/kWh und damit um rund 1,5 Ct/kWh gegenüber dem Jahr 2010 begründet. Ursächlich dafür sind vor allem Vergütungszahlungen, die für 2011 auf insgesamt 17,1 Mrd. Euro geschätzt werden, das sind rund 4,4 Mrd. Euro mehr als 2010. Allerdings gibt es bei den Strombeschaffungskosten im Vergleich zu dem Jahr 2008 eine deutliche Entspannung, so dass im Jahr 2011 der Anteil dieser Kosten am Strompreis für den Haushaltskunden spürbar sinken müsste.

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