Dienstag, 22. Februar 2011

BGH: Handy darf nicht wegen geringer Betraege gesperrt werden

Das Handy gehört genauso wie der Telefonanschluss mittlerweile zu einer Grundausstattung bei dem persönlichen Leben. Daher ist es ein tiefer Einschnitt, wenn der Kunde von der Telekomunikation abgeschnitten wird. Die Provider schalten zugerne auch das Handy vom Netz ab, wenn der Kunde seine Rechnungen nicht bezahlt. Dabei muss aber erst ein gewisser Betrag aufgelaufen
sein, wie der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung mitteilt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat vor Gericht die Klauseln in Telekommunikations-Verträgen von der Telekom ind Congstar mit Verbrauchern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen moniert. Dabei ist der geringe Betrag einer Sperrung von 15,50 Euro ein Kritikpunkt....mehr http://ping.fm/g4EoL

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