Montag, 30. Mai 2011

Gericht: Bundesnetzagentur darf Abrechnung für Gewinnspieleintragsdienste verbieten

Die Abrechnungen von Gewinnspieldiensten über die Telefonrechnungen wurden von der Bundesnetzagentur für einige Anbieter im Dezember 2010 und Januar 2011 gesperrt. Sogar die Telekom hat einigen Anbietern das Abrechnen über die Telefonrechnung verboten, da dabei die Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen gelockt wurden.

Betroffen von den Sperrungen waren die Abrechnungen von der Firma telomax GmbH als Verbindungsnetzbetreiberin auf Telefonrechnungen. Diese hatte Beträge von verschiedenen Drittfirmen für Gewinnspieleintragsdienste geltend gemacht. Die Dienste waren zuvor mit unerlaubten Werbeanrufen beworben worden, in denen den Betroffenen zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn ...mehr http://ping.fm/ZNIz0

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