Donnerstag, 18. August 2011

Gericht: GEZ darf keine Rundfunkgebuehren fuer beruflich genutzte Zweit-PCs fordern

Die Rundfunkgebühren sind immer ein grosses Ärgernis bei den Doppelzahlern. Dieses sind die Gruppen, welche Selbstständig sind und Privat einen internetfähigen PC unterhalten. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem einen Riegel vorgeschoben.

Dabei hatte das Gericht über drei Klagen gegen die Rundfunkgebührenbescheide entschieden. Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden. Die beklagten ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Gericht:-GEZ-darf-keine-Rundfunkgebuehren-fuer-beruflich-genutzte-Zweit-PCs-fordern-news11576.html

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