Donnerstag, 28. März 2013

Amtsgericht: File-Sharing Beweise müssen eindeutig sein

Mittlerweile bekommen die File-Sharer schon eine Abmahnung, wenn auf den eigene Rechnern eine Torrent-Datei existiert. Diese Datei ist auch nicht der Gegenstand der Abmahnung, da diese Torrent-Datei immer nur den Standort auf einem Server im Internet mitteilt. Allerdings bekommen die Internet-Nutzer eine Abmahnung wegen der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material. Es ist daher offensichtlich, dass hier die Abmahner nur Kasse machen wollen. Dieses sah auch das Amtsgericht München so, wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet. ....mehr

http://www.telefontarifrechner.de/Amtsgericht:-File-Sharing-Beweise-muessen-eindeutig-sein-news13403.html

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