Freitag, 28. Juni 2013

Bußgeldbescheid bei Fehlbedienung von E-Mail Software

Wenn man als Chefredakteur manche Pressemitteilungen ließt, schaut man schon mal gerne auf den Kalender, ob nicht irgendwie der 1.April ist. Eine solche Meldung trifft dann sicherlich auf die Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht zu. Hier ist man wohl Stolz, einem Nutzer wegen der Fehlbedienung einer E-Mail Software einen Bußgeldbescheid zu erteilen. ...mehr

http://telefontarifrechner.de/news13676.html

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