Montag, 16. September 2013

Flexstrom muss Korrekturbrief an Kunden schicken

Im Jahr 2010 hatte Flexstrom versucht eine Preiserhöhung als Werbeflyer zu tarnen. Mittlerweile ist das Unternehmen in der Insolvenz gegangen, besteht aber rein rechtlich noch. Daher hatte nun das Kammergericht in Berlin den Anbieter Flexstrom dazu verurteilt, allen Kunden, denen per Werbeflyer eine Preiserhöhung untergeschoben wurde, einen Korrekturbrief zu schicken, mit dem diese auf die Unwirksamkeit der Preiserhöhung hingewiesen werden. ...mehr

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