Dienstag, 25. Juli 2017

BGH Urteil Online-Banking: Banken dürfen nur bei eingesetzte SMS-TAN kassieren


Die Kosten bei den Banken sind immer sehr ärgerlich. Nun hat der Bundesgerichtshof aber die Banken erneut in die Schranken, bei den Abrechnungen, gewiesen. So dürfen die smsTAN fürs Online-Banking den Kunden nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie auch benutzt werden. smsTANs, die nicht eingesetzt werden, dürfen auch nichts kosten, dieses hat so nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. ..mehr #BGH #Gericht #Banken #SMSTAN
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