Donnerstag, 28. Dezember 2017

Stark kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) darf ab 1.Januar angewendet werden


Zuletzt hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages das neue "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDG) für verfassungswidrig und europarechtswidrig erklärt (Wir berichteten darüber). Nun hat der Bundestag trotz der Rechtswidrigkeit das "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" beschlossen. Immerhin droht nun den Internet-Portalen wie Facebook und Co eine Löschorgie, wie sie in der Geschichte des Internets noch nie gegeben hat. Das neue Gesetz darf ab dem 1.Januar erstmalig angewendet werden. ..mehr #NetzDG #Kritik #Meinungsfreiheit #Januar
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