Seit dem 1.Dezember haben sie die Bedingungen f�r die Telefonkunden weiter verbessert. Darauf weisst die Verbraucherzentrale NRW nochmals hin. Bereits seit dem Sommer darf beim Anbieterwechsel der Telefon- oder Internetanschluss nicht l�nger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Wenn allerdings etwas bei der Portierung nicht klappte, sa� der Kunde ohne Telefon da. Seit dem 1. Dezember darf es nun kein Scheitern mehr bei der Umstellung geben. Der Altanbieter muss die �berleitung binnen eines Kalendertages dem neuen Anbieter erm�glichen. Sollte dabei was schief laufen, muss der Altanbieter seinen Kunden wieder mit einem Telefon- bzw. Internetanschluss versorgen, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. ...mehr
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