Die Kosten für die Internet-Nutzung und den Kauf von der entsprechenden Hardware gehen schon mal in den vierstelligen Kostenbereich im Jahr. Wenn man als Arbeitnehmer aber das Internet auch beruflich nutzt, sind mitunter auch ein bei Steuertipps vom Branchenverband Bitkom nützlich. Dazu müssen die privat angeschafften Computer, Handys, Software und andere IT-Geräte auch beruflich genutzt werden, dazu reicht schon eine teilweise Nutzung aus. Das gleiche gilt für Telefon- und Internetgebühren. Dann kann der Steuerzahler diese Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. ...mehr
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