Wer aktuell einen WlAN Hotspot betreibt, muss damit rechnen, eine teure Abmahnung zu kassieren, falls über dem Hotspot urheberrechtlich, geschütztes Material heruntergeladen wird. Der Betreiber des WLAN Hotspotes wird nach der derzeitigen Rechtsprechung als Störer betrachtet. Daher wird nun gefordert, dass diese Rechtsunsicherheit für die Betreiber von offenen WLAN-Angeboten und Hotspots ein Ende hat. Immerhin müssen sich die Provider auch nicht für die Rechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortet. Hier liegt derzeit eine rechtliche Kluft vor. ...mehr
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