Die vergangenen Gaspreiserhöhungen beruhten auf unwirksamen Vertragsklauseln, so die Verbraucherschützer. Der Widerspruch ist innerhalb von drei Jahren möglich. Da am Jahresende die Verjährung droht, sollte man überzahlte Beträge möglichst umgehend schriftlich von alten Gasanbietern zurückfordern. ...mehr
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