11.11.20 Im Verfahren um den BuÃgeldbescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten gegen die 1&1 Telecom GmbH hat das Landgericht Bonn heute, am 11.November 2020, zugunsten von 1&1 entschieden. Die Richter erklärten das ursprünglich verhängte DSGVO BuÃgeld in Höhe von 9,55 Mio. Euro für unverhältnismäÃig und reduzierten es auf 0,9 Mio. Euro.
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