Donnerstag, 15. September 2016

EuGH beseitigt WLAN Störerhaftung --Abmahnkosten unzulässig


Das mobile Surfen über WLAN Hotspots im Ausland ist Gang und gebe. Allerdings wird in Deutschland das offene WLAN Netz aufgrund der Störerhaftung in Deutschland doch sehr restriktiv gehandhabt. In den europäischen Nachbarländern und in den Urlaubsländern gehört WLAN einfach zu den Hausmitteln. Hotels ohne WLAN haben keine Chance auf Gäste. Anders sieht es in Deutschland aus, hier müssen WLAN Betreiber immer mit teuren Abmahnungen rechnen, wenn die WLAN Gäste zum Beispiel urheberrechtliche geschützte Musik runterladen oder auch entsprechende Portale mit urheberrechtlichen geschützten Dokumenten nutzen. Nun haben die obersten euoropäischen Gerichte, der EuGH, Abmahnkosten für unzulässig erklärt. ...mehr #EuGH #WLAN #Störerhaftung #Hotspots
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