Donnerstag, 25. Januar 2018

Stiftung Warentest: Telefonanbieter mit Mängeln bei der Transparenzverordnung


Schon im letzten Jahr ist die neue Transparenzverordnung in Kraft getreten. Damit haben die Verbraucher einen Anspruch auf Informationen von Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses, konkret über die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate. Auch müssen Kündigungsfristen auf den Rechnungen erscheinen. Allerdings haben viele Anbieter laut den Testern von Stiftung Warentest diese Informationen unterschlagen. ..mehr #Bundesnetzagentur #StiftungWarentest #Tester #Transparenzverordnung
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