02.03.10 Das Bundesverfassungsgericht hat nun am heutigen Tag, dem 2.März,
das langersehnte Urteil ins Sachen Vorratsdatenspeicherung bekannt gegeben.
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die Paragrafen 113a, 113b TKG
und gegen Paragraf 100g StPO. Eingeführt wurden die Vorschriften durch das
...
http://bit.ly/di8M8a
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen