Ein grosser Aufreger neben den kleinen unsachgemässen Handhabungen von seiten der Erhebungsstellen und der Landesämter für Statistik, ist sicherlich die Forderung nach dem Porto für das Rücksenden der Befragungsunterlagen. Zum Beispiel fordert das Landesamt für Statistik Hamburg und Schleswig Holstein die Befragten unverholen in einem
Informationsschreiben auf, die Portokosten zu bezahlen. Dabei wird auf das Bundesstatistikgesetzt §15 Abs. 3 verwiesen.
Nun kommt bei dem befragten Bürger sicherlich gleich der Unmut hoch, hier auch noch in die Tasche greifen zu müssen. Hier kann aber die Postsprecherin Anke Baumann in einer Verlautbarung gegenüber den Medien beruhigen. ...mehr http://ping.fm/Z3v6N
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