Mobilfunkverträge gehören mit zu den beliebtesten Streitthemen vor Gericht. Meistens geht es um zu hohe Geldbeträge bei den Forderungen. In diesem Fall geht es aber um eine Kündigung durch den Mobilfunkprovider, weil das Kreditlimit überschritten wurde. Dabei ging es um eine Klausel in den Verträgen des Mobilfunkanbieters E-Plus, die das BGH nun für unwirksam
erklärte.
In den AGBs ist eine Sperre vorgesehen, die bei Überschreiten des Kreditlimits sofort und ohne Ankündigung zulässig sein. Wird dies so vollzogen, ist es möglich, dass der Ver- tragspartner ohne eigene Nachlässigkeit von der Sperre überrascht wird. Ange- sichts der Vielzahl der möglichen Tarife, die unter ..mehr http://ping.fm/WofzI
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