Beim Bundesverfassungsgericht ist die Verfassungsbeschwerde bezüglich unerlaubtes Filesharing im Internet im Zusammenhang mit der Rüge einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten angenommen worden. Dabei geht es um Schadensersatzforderungen gegenüber einem Anschlussinhaber. Dieser hatte jeweils in den Vorinstanzen verloren und sollte die Anwaltskosten zahlen.
Der Beschwerdeführer, ein Polizeibeamter, stritt dabei um Schadensersatzforderungen aufgrund von Filesharing über den privaten Internetzugang. Im Laufe des Rechtsstreits wurde unstreitig, dass der volljährige Sohn der Lebensgefährtin des Anschlussinhaberns den Internet-Zugang genutzt. Dabei wurden dann im Rahmen einer Tauschbörsennutzung Musikdateien zum Download angeboten. ....mehr http://www.telefontarifrechner.de/Bundesverfassungsgericht:-Filesharing-steht-auf-dem-Pruefstand-news12312.html
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen