Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz sollte eigentlich ab dem 1.M�rz eine Tarifansage verlangt werden. Dieses Gesetz ist aber durch den Widerspruch von Tele2 verz�gert. Das Bundesverfassungsgericht hat daher aufgrund einer Eilentscheidung von Tele2 die Ansagepflicht auf den 1.August verschoben. Nun sind aber alle Call-by-Call Gespr�che seit dem 1.August ansagepflichtig. Interessant ist auch die Feststellung der Verbraucherzentrale Bundesverband, die bei einem Verstoss gegen die Tarifansagepflicht, von kostenlosen Gespr�chen f�r den Verbraucher ausgeht. ...mehr
http://www.telefontarifrechner.de/Bundesnetzagentur-untersagt-Call-by-Call-Abrechnung-von-01063-news12801.htmlDonnerstag, 20. September 2012
Bundesnetzagentur untersagt Call-by-Call Abrechnung von 01063
Labels:
01063,
bundesnetzagentur,
Call_by_Call,
Inkassoverbot,
Telecom
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen