Wenn man als Chefredakteur manche Pressemitteilungen ließt, schaut man schon mal gerne auf den Kalender, ob nicht irgendwie der 1.April ist. Eine solche Meldung trifft dann sicherlich auf die Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht zu. Hier ist man wohl Stolz, einem Nutzer wegen der Fehlbedienung einer E-Mail Software einen Bußgeldbescheid zu erteilen. ...mehr
http://telefontarifrechner.de/news13676.htmlFreitag, 28. Juni 2013
Bußgeldbescheid bei Fehlbedienung von E-Mail Software
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