Die EU Richtlinie sieht eine Vorratsdatenspeicherung von 2 Jahren vor. Gegen diese lange Speicherpraxis hatten die die Irlander und Österreicher beim EU Gericht wegen der Rechtsmäßigkeit geklagt. Im Grundsatz ging es um die Frage, ob durch die Vorratsdatenspeicherung die Grundrechte der Bürger in der Gemeinschaft nicht verletzt werden. ..mehr
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