Mittwoch, 19. Februar 2014

Bundesnetzagentur: 225.000 Euro Bußgeld wegen Verzögerung beim Telefonwechsel

Wenn es um den Anschlusswechsel beim Telefonanschluss geht, kennt die Bundesnetzagentur mittlerweile kein Pardon mehr gegenüber den Providern. Deshalb sollten Kunden bei einer Störung nicht nur den Provider in die Haftung nehmen, sondern auch gleichzeitig die Behinderung des Telefonwechsels bei der Bundesnetzagentur melden. ...mehr
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