Die Bundesnetzagentur hat schlechte Nachrichten für alle Nutzer einer Photovoltaik Anlage. Demnach müssen auch Eigenversorger und sogenannte sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher laut der EEG 2014 Verordnung die EEG-Umlage zahlen. So sind die Betreiber nun verpflichtet, dem Netzbetreiber die erforderlichen Informationen mitzuteilen, damit dieser die EEG-Umlage erheben kann. Für Eigenversorger ist grundsätzlich der Anschlussnetzbetreiber vor Ort zuständig. ...mehr #stromtarife #strompreise #bundesnetzagentur
http://tarifrechner.de/newsenergie460.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen