Dienstag, 8. März 2016
Handykunden können überhöhte Rücklastschrift-Gebühren zurückfordern
Erhöhte Rücklastschrift-Gebühren von über 10 Euro erwecken immer den Eindruck einer Gewinnabsicht. Deshalb hat der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, die unter der Marke O2 Telekommunikationsdienste anbietet, und die mittlerweile ebenfalls zur Telefónica-Gruppe gehörende E-Plus Service GmbH & Co. KG in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich auf Unterlassung der Erhebung überhöhter Rücklastschriftpauschalen in Anspruch genommen. ....mehr #rücklastschrift #verbraucherschutzverein
http://telefontarifrechner.de/news17203.html
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen