Donnerstag, 22. Dezember 2016
Europäischer Gerichtshof: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun in Luxemburg erneut die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig bezeichnet. Dabei ging es um die Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien, welche nun für grundrechtswidrig erklärt wurde. Der EuGH urteilte, das Unionsrecht stehe grundsätzlich einer nationalen Regelung entgegen. Damit ist dann auch die in Deutschland anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig. Immerhin versuchten dt. Politiker dieses neue Gesetz der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung trotz Bedenken und Kritik durchzuboxen. ...mehr #EuGH #Vorratsdatenspeicherung #Urteil
https://telefontarifrechner.de/news18251.html
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