In diesem Jahr wird die neue Transparenzverordnung in Kraft treten. Damit haben die Verbraucher einen Anspruch auf Informationen von Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses, konkret über die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate. Auch müssen Kündigungsfristen auf den Rechnungen erscheinen. ...mehr
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