Montag, 31. Juli 2017
Bundesarbeitsgericht: Keylogger dürfen in Firmen nicht verwendet werden
Der Einsatz von Keylogger am Arbeitsplatz ist doch ein massiver Eingriff in die bürgerlichen Grundrechte der Arbeitnehmer. Zu diesem Schluss kommt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, wo ein Mitarbeiter ohne Zustimmung durch einen Keylogger ausspioniert wird. Bei dem Keylogger handelt es sich um eine Software, die die Eingaben des Benutzers an der Tastatur eines Computers protokolliert und auch Screenshots anfertigt.. ..mehr #Keylogger #BAG #Erfurt #Gericht
https://telefontarifrechner.de/news19108.html
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen