Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Vodafone ein Urteil zum Wohle der Verbraucher erwirkt. So dürfen Unternehmen keine Gebühren bei Zahlung per SEPA-Überweisung von ihren Kunden verlangen. Das gilt auch für Verträge, die noch vor Inkrafttreten eines neuen Gesetzes im Januar 2018 ...mehr
from Telefontarifrechner.de https://ift.tt/2p39Ho9
via IFTTT
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen