Bei einer Urheberrechtsverletzung wollte der Rechteinhaben von Youtube bzw. Google neben der Postanschrift auch die E-Mail Adresse und Telefonnummer. Dieses muss man als Portalbetreiber nicht herausgeben, so das Urteil vom europäischen Gerichtshof vom heutigen Donnerstag, dem 9 Juli. Damit ...mehr
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