skip to main |
skip to sidebar
Terrorismusbekämpfungsgesetz: Nun unbefristet und Telefonanbieter müssen Auskunft erteilen
09.11.20 Das Bundesverfassungsgerichts hatte schon zuletzt die manuelle Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Diese Bestandsdatenauskunft verletzen die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle ...mehr
from Telefontarifrechner.de https://bit.ly/38nPwVV
via IFTTT
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen