Donnerstag, 18. November 2021

Bundesgerichtshof: Nebenkostenprivileg verstösst nach geltender Rechtslage nicht gegen das Telekommunikationsgesetz

  • 18.11.21 Die TKG-Gesetzes-Novelle wurde von der Bundesregierung am letzten April beschlossen. Dabei gab es von den Verbänden der Kabel- und Telefon-Provider viel Kritik wegen der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Vor allem dreht es sich hier um den Verlust von den Kabel-Kunden in den Mietshäusern, weil nach der TGK Gesetzes Novelle Vertragsfreiheit bei den Mietern herrscht. Hingegen begrüssten die Verbraucherschützer den verbessertern Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt. Nun hat überraschend der Bundesgerichtshof das Nebenkostenprivileg bestätigt.

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