20.09.22 Vor fast vier Jahren hatte die Bundesnetzagentur die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Das heißt, es wurden keine Bussgelder erhoben, wenn man als Provider oder Telefonanbieter die Daten laut der Vorordnung für die Vorratsdatenspeicherung nicht erhebt. Zuletzt hatte der EuGH der Vorratsdatenspeicherung in Estland einen Riegel vorgeschoben, dann hatte der EuGH gegen die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich entschieden, nun kommt das Verbot explizit für Deutschland durch das heutige Grundsatzurteil.
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