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Bundesverfassungsgericht: In Hessen und Hamburg darf nicht mehr Datenanalyse durch Polizei betrieben werden
16.02.23 Das Bundesverfassungsgericht hat nun heute den Einsatz einer neuen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. So sind die Regeln beim Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und ...mehr
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