28.03.23 So prüft das Bundeskartellamt im Rahmen eines Verfahrens gegen Microsoft, ob dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Als Grundlage des Verfahrens macht das Bundeskartellamt vom Recht der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang 2021 gebrauch.
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