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Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren bei Energiepreisbremsen ein
15.05.23 Die kritisierte "Winterlücke" bei den Energiepreisbremsen wollte man man nun rückwirkend lindern, indem ab dem 1.März, die Energiepreise gedeckelt wurden. Dabei gelten nun die Preise für Strom von 40 Cent pro kWh, bei Erdgas sind es 12 Cent pro kWh und bei der Fernwärme sind es 9,5 Cent je Kilowattstunde. Nun wurden laut dem Bundeskartellamt die ersten Verfahren eröffnet. ...mehr
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