28.06.23 Bei den Balkonkraftwerken tut sich was. So soll es ab dem 1.1.2024 ein neues Gesetz geben, welches die PV-Anlagen und auch die Balkonkraftwerke neu regelt. Dieses geht aus einem Gesetzentwurf hervor. Dabei soll auch nur eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur beim Marktstammregister erfolgen bei den PV-Kleinstanlagen bis 800 Watt. Eine Meldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr vorgesehen.
...mehr
from Telefontarifrechner.de https://bit.ly/3Jvl2mU
via IFTTT
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen