24.05.24 Der Pressefeindliche Terror gegen Julian Assange geht nun in die nächste Runde, nun zum Vorteil von Julian Assange, dessen Grundrechte auf rechtliches Gehör zuvor verwehrt wurden. So darf nun der Wikileaks-Gründer vor Gericht darlegen, warum eine Auslieferung an die USA aus seiner Sicht nicht rechtens wäre.
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