Um die aktuelle Streaming-Abmahnungen durch die Kanzlei Urmann + Collegen gibt es weitere erhebliche Zweifel auf die Korrektheit. Nun geht es um die Lizenzverträge, welche die Firma "The Archive AG" geltend macht. Immerhin macht die Firma dadurch ihre Urheberrechte gegenüber den Abgemahnten geltend. Zuvor hatte schon das Online-Portal Redtube beim Hamburger ...mehr
http://telefontarifrechner.de/news14257.htmlMontag, 30. Dezember 2013
Donnerstag, 12. Dezember 2013
Streaming Abmahnwelle: Welche Provider speichern IP Daten der Nutzer
Die aktuelle Abmahnwelle bei einem Streaming Angebot soll in der Spitze fast 89.000 Nutzer treffen können. Dieses leitet sich aus den Äußerungen vom Landgericht Köln ab, welche erst auf dem Druck der Öffentlichkeit mit einer Presseerklärung ein bischen Licht im Dunkeln einer kuriosen Abmahnwelle bringt. ..mehr
http://telefontarifrechner.de/news14216.htmlMittwoch, 11. Dezember 2013
Kuriose Streaming Abmahnwelle bei bis zu 1000 Internet-Nutzern
Aktuell berichten Anwälte und Nutzer im Internet von einer kuriosen Abmahnwelle, welche von der Kanzlei Kanzlei Urmann + Collegen verschickt wird. Dabei soll es um mehrere tausend Abmahnungen gehen, der Vorwurf lautet dabei auf Urheberrechtsverletzung beim Anschauen eines Filmes auf einem Pornokanal. ...mehr
http://telefontarifrechner.de/news14210.htmlMontag, 19. August 2013
Verbraucherzentrale: Amtsgericht deckelt Anwaltskosten bei Urheberrechtsverletzung
Die illegalen Musikdownloads sind noch immer mit die größten Urheberrechtsverstösse, wegen die die privaten Nutzer durch teure anwaltliche Abmahnungen belangt werden. Dabei entstehen oftmals Anwaltskosten von über 1000 Euro. ...mehr
http://telefontarifrechner.de/news13838.htmlDonnerstag, 6. Juni 2013
WLAN-Hotspot Betreiber brauchen Rechtssicherheit
Wer aktuell einen WlAN Hotspot betreibt, muss damit rechnen, eine teure Abmahnung zu kassieren, falls über dem Hotspot urheberrechtlich, geschütztes Material heruntergeladen wird. Der Betreiber des WLAN Hotspotes wird nach der derzeitigen Rechtsprechung als Störer betrachtet. Daher wird nun gefordert, dass diese Rechtsunsicherheit für die Betreiber von offenen WLAN-Angeboten und Hotspots ein Ende hat. Immerhin müssen sich die Provider auch nicht für die Rechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortet. Hier liegt derzeit eine rechtliche Kluft vor. ...mehr
http://telefontarifrechner.de/news13606.html