Montag, 31. Juli 2017

Bundesarbeitsgericht: Keylogger dürfen in Firmen nicht verwendet werden


Der Einsatz von Keylogger am Arbeitsplatz ist doch ein massiver Eingriff in die bürgerlichen Grundrechte der Arbeitnehmer. Zu diesem Schluss kommt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, wo ein Mitarbeiter ohne Zustimmung durch einen Keylogger ausspioniert wird. Bei dem Keylogger handelt es sich um eine Software, die die Eingaben des Benutzers an der Tastatur eines Computers protokolliert und auch Screenshots anfertigt.. ..mehr #Keylogger #BAG #Erfurt #Gericht
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