Beim Telekommunikationsanbieter Versatel bekommen die Kunden ab dem 1.März mehr Bandbreite für das selbe Geld bei den Telefonanschlüssen mit DSL Anschluss. Allerdings gilt das Angebot nur für Neukunden.
Versatel-Neukunden bekommen dann DSL 6000 zum bisherigen Preis des Produkts DSL 4000 und DSL 16000 ist zum bisherigen Preis von DSL 6000. Die Bandbreiten-Module sind ab März somit 5 Euro günstiger. Ein DSL-Zugang mit 6 Mbit/s steht Neukunden dann für 24,90 Euro zur Verfügung und die Basis-Flatrate kombiniert mit dem Modul DSL 16000 wird komplett für 29,90 Euro angeboten.
Seit Januar profitieren Versatel-Kunden von einem Baukasten-System und bestimmen selbst, was in ihrer Flatrate steckt. Grundlage ist die Basis-Flatrate DSL 2000 für 19,90 Euro. Zum Grundpreis kommen ab März nur noch 5 Euro für das Modul DSL 6000 oder 10 Euro für das Modul DSL 16000 hinzu. Der Tarif DSL 4000 entfällt somit. Die weiteren Baukastenbestandteile, wie zum Beispiel die Festnetz-Flatrate für 7,50 Euro, die Handy-Flatrate für 5 Euro sowie ein Sicherheitspaket für 2,50 Euro im Monat, können individuell dazugebucht werden.
Den ganzen März über schenkt Versatel seinen Kunden darüber hinaus bei jedem Vertragsabschluss die VersatelBox. Kunden erhalten mit der Box zu ihrem gebuchten Produkt-Paket kostenlos eine Telefonanlage dazu, die alle wichtigen Anschlusskomponenten in einem Gerät kombiniert. Außerdem können sie so die vorhandenen analogen Endgeräte, wie Festnetztelefone, Faxgeräte oder Anrufbeantworter, bequem weiter benutzen.
Weitere Infos erhalten Sie beim Anbieter Versatel
Einen DSL Flatrate Tarifvergleich auch mit Internet-Telephonie und Telefonanschluss Paketen können Sie wie immer bei unserem Online-Angebot, der DSL Flatrate Übersicht, durchführen. Ferner werden aktuelle Aktionen für weiteres Sparpotential aufgelistet. Ein zusätzlicher DSL Tarifrechner erleichtert das Finden des besten Angebotes.
Freitag, 29. Februar 2008
Call by Call Telefontarife: 01083 erhöht Handytarife auf 18,3 Ct/Min.
Der Call-by-Call Anbieter 01083.com erhöht ab morgen, dem 1.März, seinen Tarif für Gespräche aus dem Festnetz ins nationale Handynetz von bisher 8,6 Ct/Min. auf dann 18,3 Ct/Min. Der neue Tarif gilt dann auch wieder rund um die Uhr für alle Gespräche zu den vier nationalen Handynetzen.
Ferner geht mit der Tariferhöhung bei den Handytarifen auch eine Tarifänderung bei den Auslandstarifen des Anbieters einher.
Um den unliebsamen Call-by-Call Tariffallen möglichst zu entgehen, haben wir in unserem kostenlosem Newsletter
die Tariftabellen seit Jahresanfang auf ein moderiertes System umgestellt. So sind in den Tariflisten, welche nur im Newsletter erscheinen, die Anbieter gelistet, welche nicht durch häufige Tarifänderungen auffallen, und dadurch konstante Tarife anbieten.
Einen kostenlosen, aktuellen 24 Stunden Tarifvergleich für Gespräche vom Festnetz ins nationale Handynetz Sie wie immer über unseren Online-Dienst für
Handytarife
machen.
Ferner geht mit der Tariferhöhung bei den Handytarifen auch eine Tarifänderung bei den Auslandstarifen des Anbieters einher.
Um den unliebsamen Call-by-Call Tariffallen möglichst zu entgehen, haben wir in unserem kostenlosem Newsletter
die Tariftabellen seit Jahresanfang auf ein moderiertes System umgestellt. So sind in den Tariflisten, welche nur im Newsletter erscheinen, die Anbieter gelistet, welche nicht durch häufige Tarifänderungen auffallen, und dadurch konstante Tarife anbieten.
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Mittwoch, 27. Februar 2008
Bundesverfassungsgericht erteilt NRW Online-Durchsuchungen klare Absage
Das Bundesverfassungsgericht hatte heute Vormittag über die heimlichen Online-Durchsuchungen im Verfassungsschutzgesetz von NRW zu entscheiden. Online-Durchsuchungen sind in der Kritik geraten, weil schon im Vorfeld die Mißachtungen der Rechtsstaatlichkeit erkennbar war.
Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei "Die Linke" und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt ("Online-Durchsuchung"), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig.
Die Vorschrift wahrt insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Diesen Anforderungen wird § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG nicht gerecht. Darüber hinaus fehlt es auch an hinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden.
Die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet in § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 1 VSG verletzt ebenfalls die Verfassung und ist nichtig. Das heimliche Aufklären des Internet greift in das Telekommunikationsgeheimnis ein, wenn die Verfassungsschutzbehörde zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den Willen der Kommunikationsbeteiligten erhoben hat.
Ein derart schwerer Grundrechtseingriff setzt grundsätzlich zumindest die Normierung einer qualifizierten materiellen Eingriffsschwelle voraus. Daran fehlt es hier. Die Norm lässt nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu, ohne Rücksicht auf das Gewicht der möglichen Rechtsgutsverletzung und auch gegenüber Dritten. Zudem enthält die Norm keine Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Nimmt der Staat im Internet dagegen öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt ersich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.
Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei "Die Linke" und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt ("Online-Durchsuchung"), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig.
Die Vorschrift wahrt insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Diesen Anforderungen wird § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG nicht gerecht. Darüber hinaus fehlt es auch an hinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden.
Die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet in § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 1 VSG verletzt ebenfalls die Verfassung und ist nichtig. Das heimliche Aufklären des Internet greift in das Telekommunikationsgeheimnis ein, wenn die Verfassungsschutzbehörde zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den Willen der Kommunikationsbeteiligten erhoben hat.
Ein derart schwerer Grundrechtseingriff setzt grundsätzlich zumindest die Normierung einer qualifizierten materiellen Eingriffsschwelle voraus. Daran fehlt es hier. Die Norm lässt nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu, ohne Rücksicht auf das Gewicht der möglichen Rechtsgutsverletzung und auch gegenüber Dritten. Zudem enthält die Norm keine Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Nimmt der Staat im Internet dagegen öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt ersich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.
Montag, 25. Februar 2008
Handytarife: Congstar senkt Handy-Prepaid Tarif auf 9 Ct/Min.
Bei der Telekom-Tochter Congstar wird es ab dem 1.März eine neue Preissenkungsrunde geben. Dann wird der bisherige Handyprepaid Tarif von 10 auf 9 Ct/Min. gesenkt. Ferner werden dann auch die SMS Nachrichten mit 9 Cent billiger.
Der 9-Cent-Prepaid-Tarif bietet eine kostenlose Mobilbox-Abfrage aus dem Inland. Ebenso kann der aktuelle Guthabenstand im Inland kostenlos unter der Kurzwahl 9577 abgerufen werden. Das Guthaben ist unbegrenzt gültig. Die Abrechnung des Prepaid-Tarifs erfolgt im Minutentakt. Darüber hinaus kann das Internet für 49 Cent pro MB genutzt werden.
Das Starterpaket gibt es für 9,99 Euro inklusive 5,00 Euro Guthaben im Internet und bundesweit bei Real- und Extra-Supermärkten sowie in allen dm Drogeriemärkten. Guthabenaufladungen sind per SMS, Telefon, Internet oder bei allen Einzelhandelspartnern, ausgewählten Tankstellen sowie Kiosken mit der Kennzeichnung von congstar möglich.
Einen kostenlosen Preisvergleich bzgl. billige Handytarife können Sie, wie immer, bei unserem Handytarife Vergleich durchführen.
Der 9-Cent-Prepaid-Tarif bietet eine kostenlose Mobilbox-Abfrage aus dem Inland. Ebenso kann der aktuelle Guthabenstand im Inland kostenlos unter der Kurzwahl 9577 abgerufen werden. Das Guthaben ist unbegrenzt gültig. Die Abrechnung des Prepaid-Tarifs erfolgt im Minutentakt. Darüber hinaus kann das Internet für 49 Cent pro MB genutzt werden.
Das Starterpaket gibt es für 9,99 Euro inklusive 5,00 Euro Guthaben im Internet und bundesweit bei Real- und Extra-Supermärkten sowie in allen dm Drogeriemärkten. Guthabenaufladungen sind per SMS, Telefon, Internet oder bei allen Einzelhandelspartnern, ausgewählten Tankstellen sowie Kiosken mit der Kennzeichnung von congstar möglich.
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Dienstag, 19. Februar 2008
Freenet wird zum Stromanbieter
Der Telekommunikationsanbieter Freenet erobert nun auch den Strommarkt und bietet in Kooperation mit der Firma Bonus Strom GmbH Haushaltsstrom und Ökostrom an.
Der Ökostrom besteht laut Freenet ausschließlich aus erneuerbaren Energien und
ist zu 100 Prozent Kohlendioxidfrei. Der monatliche Öko-Tarif kostet 7,90 Euro und Kunden zahlen weitere 19,90 Cent pro Kilowattstunde.
Je nach Jahresverbrauch erhält der Kunde zusätzlich einen Bonus auf seiner Jahresabrechnung gutgeschrieben. Allerdings steigt der Bonus, je mehr Strom der Kunde verbraucht, was ja nicht gerade Öko ist. 25 Euro Bonus gibt es einem Verbrauch zwischen 2000 und 4000 kWh/Jahr, liegt der Verbrauch über 4000 kWh/Jahr beläuft sich der jährliche Bonus auf 50 Euro.
Beim zweiten Stromtarif wird immer der Grundpreis des lokalen Versorgers
gezahlt. Beim Arbeitspreis wird dann immer die Kilowattstunde um 1 Cent billiger, als beim lokalen Versorger. Dieses Tarifmodell ist dem Stromtarif "E-Wie einfach" von der E.ON-Tochter "E Wie Einfach" angelehnt, welcher auch immer um einen Cent billiger als der örtliche Stromtarif ist.
Bei einem Stromtarife Vergleich in zehn grossen Städten, durchgeführt vom Markbeobachter Verivox, schnitten die Stromtarife von Freenet allerdings nicht sonderlich günstig ab. Ein Berliner Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden zahlt bei freenet beispielsweise 788 Euro pro Jahr. Hier spart der Kunde 40 Euro im Vergleich zum Grundversorgungstarif von Vattenfall. Der günstigste Anbieter mit Vorkasse ist mit 638 Euro pro Jahr um nochmal 150 Euro günstiger. Das günstigste Angebot ohne Vorkasse liegt mit 741 Euro auch unter dem Freenet-Angebot.
Einen ausführlichen Stromtarife Vergleich, können Sie bei unseren
www.tarifrechner.de/stromtarife durchführen. Derzeit unterhalten wir dort sogar zwei Tarifrechner, jeweils von Verivox und Tarifvergleich.de, damit ein unabhängiger Stromtarife Vergleich erfolgen kann, und Sie ganz sicher den billigsten Stromtarif in ihrem Ortsteil finden werden.
Der Ökostrom besteht laut Freenet ausschließlich aus erneuerbaren Energien und
ist zu 100 Prozent Kohlendioxidfrei. Der monatliche Öko-Tarif kostet 7,90 Euro und Kunden zahlen weitere 19,90 Cent pro Kilowattstunde.
Je nach Jahresverbrauch erhält der Kunde zusätzlich einen Bonus auf seiner Jahresabrechnung gutgeschrieben. Allerdings steigt der Bonus, je mehr Strom der Kunde verbraucht, was ja nicht gerade Öko ist. 25 Euro Bonus gibt es einem Verbrauch zwischen 2000 und 4000 kWh/Jahr, liegt der Verbrauch über 4000 kWh/Jahr beläuft sich der jährliche Bonus auf 50 Euro.
Beim zweiten Stromtarif wird immer der Grundpreis des lokalen Versorgers
gezahlt. Beim Arbeitspreis wird dann immer die Kilowattstunde um 1 Cent billiger, als beim lokalen Versorger. Dieses Tarifmodell ist dem Stromtarif "E-Wie einfach" von der E.ON-Tochter "E Wie Einfach" angelehnt, welcher auch immer um einen Cent billiger als der örtliche Stromtarif ist.
Bei einem Stromtarife Vergleich in zehn grossen Städten, durchgeführt vom Markbeobachter Verivox, schnitten die Stromtarife von Freenet allerdings nicht sonderlich günstig ab. Ein Berliner Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden zahlt bei freenet beispielsweise 788 Euro pro Jahr. Hier spart der Kunde 40 Euro im Vergleich zum Grundversorgungstarif von Vattenfall. Der günstigste Anbieter mit Vorkasse ist mit 638 Euro pro Jahr um nochmal 150 Euro günstiger. Das günstigste Angebot ohne Vorkasse liegt mit 741 Euro auch unter dem Freenet-Angebot.
Einen ausführlichen Stromtarife Vergleich, können Sie bei unseren
www.tarifrechner.de/stromtarife durchführen. Derzeit unterhalten wir dort sogar zwei Tarifrechner, jeweils von Verivox und Tarifvergleich.de, damit ein unabhängiger Stromtarife Vergleich erfolgen kann, und Sie ganz sicher den billigsten Stromtarif in ihrem Ortsteil finden werden.
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Montag, 18. Februar 2008
Telefontarifrechner.de: Viele Call by Call Tarifänderungen zum Wochenstart
Zum Wochenstart haben viele Anbieter ihre Call-by-Call Tarife mal wieder gehörig durcheinander gewirbelt, so daß Nutzer mit alten Tariftabellen draufzahlen. Bei den Inlandstarifen gab es Änderungen bei den Anbietern mit der Einwahlnummer 01075, 010058, 010029, 01037, 01054, 01042 und 01067.
Viele Anbieter haben dabei ihre billigen Zeitfenster verschoben, so daß man als Nutzer immer draufzahlt. Bei den Anbietern mit Tarifansage verlangt der Anbieter Telemediaconnect nun rund um die Uhr 2,6 Ct/Min. Zuvor gab es zur Haupzeit billige Zeitfenster ab 1,5 Ct/Min. Auch die 01067 ist ab heute 14 Uhr teurer geworden.
Entsprechend billig ist der Anbieter Linkware mit der Einwahlnummer 01054 und einer Tarifansage geworden. Hier sind zur Hautpzeit von 9-18 Uhr Tarife ab 1,5 Ct/Min. möglich.
Bei den Gesprächen aus dem Festnetz ins nationale Handynetz empfiehlt es sich aufgrund der höheren Kosten immer einen Anbieter mit Tarifansage zu wählen. Hier fällt derzeit positiv Mox Telecom mit einem konstanten Tarif für 8,7 Ct/Min. bei Gespräche in alle 4 nationale Handynetze auf. Auch Linecall mit derzeit 8,58 Ct/Min. und einer Tarifansage bleibt schon seit längerem unter der Schwelle von 9 Ct pro Minute.
Einen kostenlosen, aktuellen 24 Stunden Tarifvergleich für Ferngespräche können Sie wie immer über unseren Call by Call Online-Dienst für Telefontarife machen.
Viele Anbieter haben dabei ihre billigen Zeitfenster verschoben, so daß man als Nutzer immer draufzahlt. Bei den Anbietern mit Tarifansage verlangt der Anbieter Telemediaconnect nun rund um die Uhr 2,6 Ct/Min. Zuvor gab es zur Haupzeit billige Zeitfenster ab 1,5 Ct/Min. Auch die 01067 ist ab heute 14 Uhr teurer geworden.
Entsprechend billig ist der Anbieter Linkware mit der Einwahlnummer 01054 und einer Tarifansage geworden. Hier sind zur Hautpzeit von 9-18 Uhr Tarife ab 1,5 Ct/Min. möglich.
Bei den Gesprächen aus dem Festnetz ins nationale Handynetz empfiehlt es sich aufgrund der höheren Kosten immer einen Anbieter mit Tarifansage zu wählen. Hier fällt derzeit positiv Mox Telecom mit einem konstanten Tarif für 8,7 Ct/Min. bei Gespräche in alle 4 nationale Handynetze auf. Auch Linecall mit derzeit 8,58 Ct/Min. und einer Tarifansage bleibt schon seit längerem unter der Schwelle von 9 Ct pro Minute.
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