Freitag, 25. März 2011

Gericht: E-Plus hat teilweise Klageerfolg bei der Funkfrequenz-Versteigerungen

Der Mobilfunkanbieter E-Plus hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit seiner Klage teilweise Erfolg egen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Funkfrequenzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Die vier deutschen Netzbetreiber verfügen historisch bedingt über unterschiedliche Frequenzausstattungen. Im Bereich der Frequenzen unterhalb von 1 GHz, die sich aufgrund größerer Nutzreichweiten besonders für die Versorgung in der Fläche eignen, verfügte E-Plus bislang nur über ein geringes Spektrum. Nachdem Frequenzen verschiedener Bereiche, darunter auch solche ...mehr http://ping.fm/gM4PU

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