Fehlende Preisangaben und Abofallen sind ein grosses Ärgernis für den Kunden, zumal bei einer Bestellung von Klingeltönen jeden Monat Beträge mittels der Handyrechnung abgebucht werden. Nun hat die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich insgesamt 10 Klingelton-Anbieter abgemahnt.
Im Internet gibt es oftmals erst die Preisangaben nach der Bestätigung des Kaufes. Nach Ansicht der Verbraucherschützer liegt hier ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor. Zu den Abgemahnten zählten auch die Netzbetreiber Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus.
Irreführend handeln auch Firmen, die ihre Kunden durch die Hintertür in ein ...mehr http://ping.fm/RvMU6
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