Das Bundeskartellamt den Zusammenschlussverfahren von Unitymedia und Kabel BW unter Auflagen genehmigt. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten den Zusammenschluss der Nummer zwei und drei im deutschen Kabel-TV-Markt zwar freigegeben, die Freigabe wurde aber nur mit Sonderkündigungsrechten vom Verbraucher und mit weiteren umfangreichen Bedingungen verbunden.
Damit sieht der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. neue Impulse für den Wettbewerb um die Wohnungswirtschaft. Davon werden vor allem die Kunden in großen Gebäudeeinheiten profitieren, die zukünftig stärker auf vielfältige und innovative Triple-Play-Angebote regionaler und lokaler Telekommunikationsanbieter zurückgreifen können. ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Bundeskartellamt-genehmigt-Zusammenschluss-von-Unitymedia-mit-Kabel-BW-news11979.html
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