Nichts ist kostenlos, noch nicht mals die Hörproben in den diversen Online-Shops. Damit die Künstler auch von den Online-Angeboten profitieren, haben der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft GEMA eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von
Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen.
Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto, dabei erhalten Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt. Auch für die Kunden von Online-Musikanbietern ergeben sich Vorteile. Sie können die Songs künftig länger im Internet vorhören. In ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/GEMA-und-Bitkom-einigen-sich-bei-Abgaben-der-Online-Musik-news11945.html
Donnerstag, 8. Dezember 2011
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